Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, Lieferungen, Verträge und Angebote der Firma Rößler Developments GmbH (nachfolgend RD genannt), insbesondere für die Erstellung von Individual-Software, die Lieferung von Standard-Software, die Entwicklung und Lieferung von Hardware und sonstige Dienstleistungen der RD.
- Abweichende oder diesen AGB entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, dies gilt auch dann, wenn RD den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn der Geltung abweichender Regelungen durch RD ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
- Mündliche Nebenabsprachen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. E-Mail gilt als Schriftform.
- Widersprechen Regelungen in mit RD geschlossenen Verträgen einzelnen Regelungen dieser AGB, gehen die Regelungen des Vertrages vor. Die Geltung der AGB im Übrigen bleibt hiervon unberührt.
- Vertragsschluss
- In Katalogen, Anzeigen und Internetseiten enthaltene Angaben sind unverbindlich stellen kein Angebot der RD dar.
- Die Bestellung bzw. der Auftrag des Kunden stellt ein Angebot an RD zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch RD zustande.
- Leistungspflichten
- Der Umfang der Leistungen von RD ergibt sich aus dem jeweils zugrundeliegenden Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Des Weiteren ergibt sich der Leistungsumfang aus sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsbeschreibungen, soweit diese Grundlage des Vertrages sind.
- RD ist berechtigt, vertragliche (Teil-)Leistungen an fachkundige Dritte auszulagern. Die Rechnungsstellung erfolgt weiterhin über RD.
- Fristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von RD schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Die Einhaltung der Fristen und Liefertermine setzt den rechtzeitigen Zugang aller von RD zur Auftragsabwicklung benötigten und vom Auftraggeber beizubringenden Unterlagen, Dokumente, Informationen, Freigaben etc. voraus. RD ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, führen Auftragsänderungen oder Auftragsergänzungen zur Aufhebung vereinbarter Fristen und Liefertermine. Dasselbe gilt, wenn nach Ablieferung einer abnahmefähigen Leistung auf Wunsch des Auftraggebers Nachbesserungen oder Änderungen vorgenommen werden.
- Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, die Berechnung auf der Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwandes.
- Bei Individualsoftwareentwicklung nimmt der Kunde jede Leistungsphase gesondert ab. Das gilt insbesondere bei sich aus dem Projektplan ergebenden Meilensteinen oder vergleichbaren Projektabschnitten. RD ist berechtigt, weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird. Soweit einzelne Mängel gerügt werden, sind diese schriftlich festzuhalten und unverzüglich zu melden. Nicht schriftlich aufgenommene Mängel können später nicht mehr geltend gemacht werden. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen.
- Pflichten des Kunden
- Der Kunde stellt RD die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Die Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise die Mitwirkungsleistungen des Kunden zu erbringen sind. Ihr Umfang richtet sich nach der Art der zu erbringenden Leistung.
- Der Kunde stellt, soweit nötig, die für die Installation oder den Betrieb der zu erstellenden Software bzw. Hardware notwendigen Einrichtungen rechtzeitig bereit. Das gilt insbesondere für das erforderliche Betriebssystem, Datenbank-, Telekommunikations- und Serviceprogramme (Tools) in der jeweils aktuellen bzw. erforderlichen Version, sowie für sonstige erforderliche Software bzw. Hardware. Der Kunde sorgt für die notwendigen Nutzungsrechte. Auch die Pflege, insbesondere die Aktualisierung solcher Software bzw. Hardware, die der Kunde bereitstellt, ist Sache des Kunden.
- Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn der Installation durch RD eine komplette mindestens vortagesaktuelle Datensicherung der durch die Arbeiten von RD betroffenen Bereiche anzufertigen. Sofern der Kunde dies unterlässt, übernimmt RD keine Haftung für eventuell durch die Installation verursachten Datenverlust.
- Der Kunde ist verpflichtet, bis zum Ende der Gewährleistungspflicht bzw. der Vertragslaufzeit, seine Software und seine Daten ordnungsgemäß in regelmäßigen Abständen zu sichern. Als üblicher Schutz gilt derzeit ein Tag. Ferner ist der Kunde verpflichtet, regelmäßig seine Daten einer Virenschutzprüfung zu unterziehen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Software gesichert aufzubewahren, so dass ein unberechtigter Zugang bzw. unberechtigtes Kopieren verhindert wird.
- Bei etwaiger Fehlerfeststellung legt der Kunde RD ein detailliertes Fehlerprotokoll vor und unterstützt aktiv bei der Fehlerbeseitigung.
- Urheberrecht und Nutzungsrechte
- RD ist Inhaberin des Urheberrechts und sonstiger gewerblicher Schutzrechte an der von ihr entwickelten Software und Hardware und behält sich alle Rechte an der Software und Hardware vor, sofern diese dem Kunden in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt worden sind.
- Der Kunde erwirbt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ein einfaches, zeitlich unbegrenztes und örtlich auf Deutschland begrenztes Nutzungsrecht. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungsrechte bedürfen der schriftlichen Form. Wird die Entwicklung von Programmen (Software) oder Datenwerken/ Datenbanken geschuldet, erhält der Kunde das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Eine Übergabe des Quellcodes erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Das Nutzungsrecht an einer von RD entwickelten oder gelieferten Leistung umfasst die Nutzung für den internen Gebrauch des Kunden. Bei Lieferung oder Erstellung von Software ist der Kunde berechtigt, die Software im Objektcode auf einem einzelnen Computer zu installieren und zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu nutzen, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Der Kunde darf das Produkt weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Der Kunde darf Rechte nur nach schriftlicher Zustimmung von RD an Dritte weitergeben.
- Die ganz oder teilweise Vervielfältigung, Bearbeitung oder Umgestaltung der Software oder Hardware, die Dekompilierung von Software sowie die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Kunden ist untersagt, soweit nicht mit RD ausdrücklich vertraglich etwas anderes vereinbart ist. Bei Zuwiderhandlung fallen sämtliche Nutzungsrechte an RD zurück und der Kunde hat an RD eine Vertragsstrafe in Höhe des Auftragswertes zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der RD, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
- Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot
- Es gilt die zwischen den Vertragsparteien im Vertrag oder in schriftlichen Zusatzvereinbarungen festgelegte Vergütung. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Für Leistungen, die nach Zeitaufwand berechnet werden, werden, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, Zwischenrechnungen erstellt. RD kann Abschlagsrechnungen am Ende jeder Arbeitsphase stellen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu bezahlen. Ist keine Frist angegeben, ist die Rechnung sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist RD berechtigt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. RD berechnet für die Erstellung einer Mahnung 10,00 €.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist RD berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen auch aus anderen Verträgen zu verweigern. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung bleibt davon unberührt. RD kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, sofern der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils einer Rechnung mehr als sechs Monate in Verzug ist.
- Eine Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
- Eigentumsvorbehalt
- Die Soft- bzw. Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RD. Der Kunde ist im Rahmen seiner geleisteten Zahlungen Mitinhaber der sogenannten Vorbehaltsware.
- Der Kunde kann die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs nutzen, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an RD ab. RD ermächtigt ihn widerruflich, die an RD abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von RD hinweisen und RD unverzüglich benachrichtigen, damit RD. seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, RD die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist RD berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
- Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung
- Soweit ein Kunde mit seinen Leistungspflichten in Verzug ist, kann RD bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
- Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistungen von RD oder ihrer Lieferanten bzw. Unterauftragnehmer, insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördlicher Anordnung, dem Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Zustelldienste hat RD nicht zu vertreten und berechtigt RD ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
- Mängelhaftung (Gewährleistung)
- RD übernimmt die Mängelhaftung für das funktionsfehlerfreie, mangelfreie Laufen der Software bzw. Hardware entsprechend der vertraglich vereinbarten Spezifikation. Die festgelegten Spezifikationen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.
- Liegt ein Mangel vor, hat RD wahlweise das Recht zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Gelingt dieses zweimal nicht innerhalb angemessener Frist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte wie Minderung oder Rücktritt bei wesentlichen Mängeln zu.
- Mängel sind RD in der jeweils angemessenen Mitteilungsfrist schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. RD kann ihre Nachbesserungshandlung vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen.
- RD haftet nicht für Fehler von eingesetzter Fremd-Software bzw. Fremd-Hardware oder Schäden die durch solche entstanden sind, weiter haftet RD nicht bei nicht bestimmungsgemäßer oder missbräuchlicher Nutzung der Soft- bzw. Hardware oder wenn die Soft- bzw. Hardware ohne vorherige schriftliche Zustimmung von RD modifiziert oder verändert wurde.
- Die Mängelhaftung ist auf 12 Monate begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Mangel auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist beruht, eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt, die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Soft-bzw. Hardware vereinbart ist oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz gegeben ist. Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
- Die Mängelhaftungsfrist beginnt bei Individualsoftware mit der Abnahme bei Standardsoftware und Hardware mit Lieferung.
- Sofern dem Kunden aufgrund Mängelhaftung ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, unterliegt dieser den Haftungsbeschränkungen der nachstehenden Ziff. 10.
- Haftung
- RD haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von RD liegen.
- RD haftet nicht für Schäden, die auf eine ungeeignet, unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Soft- bzw. Hardware zurückzuführen sind.
- Gleich aus welchen Rechtsgründen haftet RD nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft von RD verursachte Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer vereinbarten Garantie oder falls ein Mangel von RD arglistig verschwiegen wurde. Eine Kardinalpflicht im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht von RD, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
- Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung von RD auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung von RD ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
- Rechtsmängel, Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte Dritter
- Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist RD verpflichtet, ihre Leistung im Land des Erfüllungsorts frei von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Dritter zu erbringen.
- Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Urheber- oder gewerblichen Schutzrechten durch von RD erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet RD innerhalb der in Ziffer 9.5 bestimmten Frist wie nachfolgend bestimmt.
- RD wird nach ihrer Wahl auf ihre Kosten für die betreffenden Leistungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass ein Urheber- oder gewerbliches Schutzrecht nicht verletzt wird oder die Leistung neu erbringen. Ist dies RD nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Minderungs- oder Rücktrittsrechte zu.
- Die Pflicht von RD zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach den Bedingungen unter Ziffer 10.
- Die vorstehend genannten Verpflichtungen von RD bestehen nur, soweit der Kunde RD über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung gegenüber dem Dritten nicht anerkennt und RD sämtliche Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
- Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Urheber- oder Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
- Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die vorstehenden Bestimmungen der Ziffern 9. und 10. entsprechend.
- Datenschutz, Geheimhaltung
- Der Kunde wird hiermit gem. § 33 I des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass RD seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
- Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Das gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich daraus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung.
- Soweit der Kunde Kaufmann ist, wird für alle mit dem Vertragsverhältnis im Zusammenhang stehenden Ansprüche als Erfüllungsort und Gerichtsstand München vereinbart.
- Salvatorische Klausel, Schriftform
- Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Putzbrunn, Juli 2020